Richtlinien für die Belegung und Nutzung der Beachvolleyballfelder der Volleyballabteilung SV Horgenzell (Stand 25. Mai 2021)
Ab 25. Mai 2021 ist die Nutzung der Beachvolleyballfelder unter Einhaltung folgender Bedingungen (Regelungen des Kultusministeriums BW für den Sport vom 14. Mai 2021) möglich.
Voraussetzungen für die Nutzung sind, dass
- die Handlungsempfehlungen der Volleyballabteilung zur Nutzung der Beachvolleyballanlage des SV Horgenzell per Unterschrift akzeptiert und umgesetzt werden, sowie der Abteilungsleitung (volleyball@sv-horgenzell.de) unterschrieben vorliegen;
- der namentliche Eintrag in die Nutzerliste vor Nutzung der Beachvolleyballanlage dokumentiert wird;
- Trainings- und Übungseinheiten
- Teilnahme nur mit Vorlage eines tagesaktuellen Test- oder Impf- bzw. Genesennachweis gestattet;
- ausschließlich individuell oder in Gruppen mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten erfolgen dürfen,
- bei Vorlage eines Test- oder Impf bzw. Genesenennachweises ist die Gruppengröße bis auf 20 Personen, ohne Haushaltsbeschränkung, erweiterbar,
- Kinder der jeweiligen Haushalte bis 13 Jahre zählen nicht,
- Kindergruppen mit max. 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind möglich,
- Nichtbeachten der Handlungsempfehlungen und Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Betretungsverbot der Beachvolleyballanlage.
Die Nutzerliste für die Nutzung der Beachvolleyballanlage ist öffentlich und kann über diesen Link, ohne Einschränkung, aufgerufen werden.
Sobald die bestehenden Beschränkungen sich verändern bzw. weiter gelockert werden, erfolgen die Infos zeitnah auf dieser Seite.
Viel Spaß - dies ist ein Versuch der nur klappen kann, wenn wir uns Alle an die Regeln halten.




