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Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden-Württemberg

Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb beim SV Horgenzell, Abt. Fußball


Allgemeine Grundsätze

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten.


Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3). Ausnahmen sind anhand lokaler behördlicher Verordnungen auszurichten.
  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
  • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.


Gesundheitszustand

  •  Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.
  • Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen werden. Aktuelle Empfehlungen gehen sogar in Richtung vier Wochen.
  • Bei allen am Training/Spiel Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.


Zonierung des Sportgeländes

Das Sportgelände wir in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.


Zone 1: Spielfeld/Innenraum

• In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

  • Spieler
  • Trainer
  • Funktionsteams
  • Schiedsrichter
  • Sanitäts- und Ordnungsdienst
  • Hygienebeauftragter
  • Medienvertreter


Zone 2: Umkleidebereich

• In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:

  • Spieler
  • Trainer
  • Funktionsteams
  • Schiedsrichter
  • Hygienebeauftragter

• Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung
• In sämtlichen Innenbereichen wird dringend empfohlen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.


Zone 3: Zuschauerbereich

• Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme Überdachungen) sind.
• Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen in Zone 3 die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge betreten, sodass im Rahmen des Spielbetriebs die anwesende Gesamtpersonenanzahl stets bekannt ist.
• Sofern die Sportstätte es zulässt, empfiehlt sich die Trennung von Zu- und Ausgangsbereichen.
• Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln.
• Sämtliche Bereiche der Sportstätte, die nicht unter die genannten Zonen fallen (z.B. Gesellschafts und Gemeinschaftsräume, Gastronomiebereiche), sind separat zu


Maßnahmen für den Trainingsbetrieb

Grundsätze

  • Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
  • Eine rechtzeitige Rückmeldung (spätestens ein Tag vor dem Training/Spiel), ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss.
  • Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen aufzubewahren.


Abläufe/Organisation vor Ort

Ankunft und Abfahrt

  • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Wenn möglich, wird eine individuelle Anreise (zu Fuß oder Fahrrad) empfohlen.
  • Bei Anreise im Teambus, Mannschaftsbus, ÖPNV ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutz verpflichtend.
  • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen.
  • Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen oder sich – sofern möglich – direkt am Platz umziehen. Bei der Nutzung von Umkleideräumen ist das Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie das Einhalten des Mindestabstandes zu beachten. Es wird empfohlen, Kabinen und Duschen nur in dringend notwendigen Fällen zu benutzen bzw. bevorzugt zu Hause zu duschen.

Auf dem Spielfeld

  • Alle Trainings- und Spielformen können wieder mit Körperkontakt durchgeführt werden.
  • Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen. Trainer zählen zur Gruppengröße.
  • Sofern mehr als 20 Spieler am Training teilnehmen wollen, können mehrere Gruppen gebildet werden. Die Gruppen dürfen sich aber nicht durchmischen und müssen „getrennt“ trainieren.
  • Wir empfehlen, vor allem bei den Jugendmannschaften (Von G-Jugend (Bambini bis einschließlich D-Jugend) weiterhin in kleineren Gruppen mit ausreichend Betreuungspersonal zu trainieren.

Auf dem Sportgelände

  • Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist sichergestellt.
  • Bei der Nutzung geschlossener Räume wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes dringend empfohlen.
  • Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal geltenden Verordnungen.

 

Maßnahmen für den Spielbetrieb (Meisterschaft, Pokal, Freundschaftsspiele)

Auch für den Spielbetrieb gelten die Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung

Spielansetzungen: Spiele sollen so beantragt und von der jeweils zuständigen spielleitenden Stelle angesetzt werden, dass bei mehreren Spielen auf einer Spielstätte ausreichend zeitlicher und/oder räumlicher Abstand eingeplant wird, damit sich abreisende und anreisende Mannschaften nicht begegnen.

Abläufe/Organisation vor Ort

  • Allgemeine Organisation von Grundlagen der Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel-Spender, Seife, Einmal-Handtücher sind aufgestellt)

Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

  • Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/- transportern sind die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben zu
    beachten.
  • Die Anreise der Schiedsrichter mit Gespannen kann mit max. 2 Fahrzeugen erfolgen.
  • Die allgemeinen Vorgaben bezgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
  • Zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter.
  • In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung. Hier die Schilder und Anweisungen vor Ort beachten.


Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

  • Dringende Empfehlung, angrenzende, freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidemöglichkeiten zu nutzen, der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten. Ggf. räumliche oder zeitliche Aufsplittung der Kabinennutzung, z.B. Startelf – Torhüter – Ersatzspieler.
  • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken
  • Keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen. Auf eine persönliche Vorstellung der Schiedsrichter in der Mannschaftskabine wird verzichtet.
  • Es wird dringend empfohlen, in den Kabinen (Umkleidebereich) einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
  • Die Kabinen werden nach jeder Nutzung gründlich gelüftet und desinfiziert, sodass bis zur nächsten Nutzung der Kabinen eine Stunde und 15 Minuten gewartet werden muss und nicht benutzbar sind.
  • Die Kabinen werden täglich von Putzfrauen gereinigt, bei mehreren Spielen am Tag werden die Kabinen auch zwischen den Nutzungen desinfiziert und gelüftet, wie oben beschrieben.


Duschen/Sanitärbereich

  • Abstandsregeln gelten auch in den Duschen.
  • Es ist jede zweite Dusche gesperrt, somit wird der Mindestabstand in der Dusche eingehalten.
  • Bei gemeinsamer Nutzung von Duschanlagen durch beide Teams, sollte diese nur zeitlich versetzt und getrennt erfolgen.
  • Auch die sanitären Anlagen werden täglich gereinigt, bei mehreren Spielen am Tag ist es dasselbe wie in den Kabinen, sodass diese gelüftet und desinfiziert werden.
  • Es wird empfohlen, wenn möglich zu Hause zu duschen.

 

Weg zum Spielfeld/Spieler-Tunnel

  • Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
  • Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Die Teams treffen sich ohne Einzulaufen direkt auf dem Spielfeld. Das Aufwärmen findet in unterschiedlichen Hälften statt.


Spielbericht

  • Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen.
  • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.


Aufwärmen

  • Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten.
  • Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen).


Ausrüstungs-Kontrolle

  • Equipment-Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, sollte der Schiedsrichter(-Assistent) hierbei einen Mund-Nasen-Schutz tragen.


Einlaufen der Teams

  • Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
  • Kein „Handshake“
  • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
  • Keine Escort-Kids
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)
  • Keine Eröffnungsinszenierung


Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heimund Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
  • In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten, falls dies nicht möglich ist, wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 Meter ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke (idealerweise ebenfalls überdacht).


Während dem Spiel

  • Auf Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu verzichten.
  • Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen.


Halbzeit

  • In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
  • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).


Nach dem Spiel

  • Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
  • Keine Pressekonferenzen
  • Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise


Zuschauer

  • Erfassung der Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Datum, Zeitraum der Anwesenheit und soweit vorhanden Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) der anwesenden Zuschauer (analog Gastronomie)
         o Nur Nachverfolgung mgl. Infektionsketten
         o Datenerhebung gem. CoronaVO § 6
         o Listen am Eingang sind nicht erlaubt (Datenschutz).
         o Zulässig: Einzelblatt pro Zuschauer, jeweils ausgefüllt in eine abgeschlossene Box oder ein sonstiges Behältnis einwerfen. Hierzu werden Verantwortliche mehrmals durch den Zuschauerbereich gehen und diese auffordern ihre Kontaktdaten abzugeben.
  • Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen (derzeit ab 01.08.2020 = 500).
  • Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung).
  • In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind bereitzustellen.
  • Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Abstandsgebots
         o Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
         o Spuren zur Wegeführung auf der Sportstätte
         o Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • • Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln.
    • Zuschauer / Eltern über Hygienekonzept informieren und diese bitten, erst zu Spielbeginn zu
    erscheinen.


Gastronomie

  • Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich (z.B. durch Absperrbänder).
  • Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der Corona-Verordnung!
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz.
         o Es empfiehlt sich für Personen, die im Gastrobereich tätig sind, entsprechende Infektionsschutzmaterialien wie Mundschutz, Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel bereitzustellen.
         o Anbringen eines Spuckschutzes im Thekenbereich

 

 

 

Die Abteilung Fußball bedankt sich für die Unterstützung bei:

Baumpflege & Landschaftspflege GRUBER
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Farben Müller

 

SV Horgenzell in Zahlen:

  • gegründet 1973
  • ca. 1500 Mitglieder in 8 Abteilungen
  • ca. 90 Trainingsgruppen
  • ca. 130 ehrenamtliche Trainer & Übungsleiter
  • 3-teilige Turnhalle mit Gymnastikräumen
  • 3 Fußballfelder
  • 3 Tennisplätze
  • 2 Beachvolleyballplätze

SV Horgenzell e.V., Kornstraße 60 , 88263 Horgenzell, Telefon: 07504 - 915380, Email: info@sv-horgenzell.de

Unser Sportgelände befindet sich hier:

Die Turnhalle, Sportplätze, Beachvolleyballplätze, Tennisplätze & Trainingsräume befinden sich alle im Umkreis von 100m der Schule in Horgenzell